Die Therapiekosten unterliegen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Für Privatversicherte werden die Kosten der 5 probatorischen Sitzungen in aller Regel von der Krankenversicherung übernommen. Ob eine Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Leistungskatalog des Vertrages Ihrer Krankenversicherung enthalten ist und wie die Bedingungen hinsichtlich des Tarifes sind, können Sie am besten vorab in einem Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin klären.
Beihilfeberechtigte sollten sich an Ihre Beihilfestelle wenden und diese bitten, Ihnen alle notwendigen Formulare zur Beantragung einer ambulanten Psychotherapie (Verhaltenstherapie) zuzuschicken. Diese Unterlagen bringen Sie dann bitte mit.
Die Behandlung kann auch für Selbstzahler privat in Anspruch genommen werden. In diesem Fall kommen Sie selbst für die Kosten auf. Die Therapiekosten richten sich dann ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Umfang und die Frequenz der ambulanten Psychotherapie werden dann individuell mit Ihnen vereinbart.
Gesetzlich Versicherte können mit meiner Hilfe einen Antrag auf Kostenerstattung der ambulanten Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse stellen. Gerne informiere ich Sie detailliert über den genauen Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens.